Orddäns-Reglä

Es ereignete sich im Jahre anno domini 2006, dass zwei nimmermüde Recken sich entschlossen, den sich Jahr für Jahr wiederholenden Zeugnissen der Zeit (bleed’s G’schwätz unn dumms Gebabbl) auch äußerlich gebührlichen Ausdruck zu verleihen, auf daß es weithin sichtbar sei, wer bei diesen ebenso lustigen wie manchmal auch dramatischen Geschehnissen anwesend war und – wesentlich wichtiger – wer sich in besonderem Maße verbal eingebracht hat.

Und so kam es, daß just in dieser Zeit eine Tradition in unserem Verein geboren wurde, die (hoffentlich oder auch nicht – je nach Betrachter und Orddänsträgor) auch fürderhin beibehalten werden wird (VERSPROCHEN!).

Die Orddäverleijor – Fritz und Sven

 

 

Die 10 Gebote für die Fudiggl-Ordensverleihung

 

  1. Ordensverleihungen sind nicht freiwillig. Die vergebenen Namen sind mit Stolz zu tragen.

  2. Die Verleihungen finden in aller Regel zu Recht statt. Beschwerden sind an den aktuellen musikalischen Leiter zu richten, v. a. wenn die Verteilung Neuland ist.

  3. Vorschläge für neue Verleihungen sind schriftlich an Fritz Sälzler oder Sven Köck zu richten.

  4. Die Orden sind während der Kampagne für alle deutlich sichtbar zu tragen.

  5. In der ersten Probe nach der Kampagne sind ebenfalls alle Orden für alle deutlich sichtbar zu tragen. Dies schließt den Clubhaus-Aufenthalt ein. Zuwiderhandlungen ziehen Strafen nach sich. Das Strafmaß legen Fritz Sälzler und Sven Köck fest.

  6. Für die letzte Probe vor der neuen Kampagne gilt §5 entsprechend.

  7. Die beiden obersten Orden (Reegais- und Herzgaisä-Oddä) sind Wanderorden, die jährlich neu vergeben werden. Es können auch andere Orden als Wanderorden verliehen werden.

  8. Fritz Sälzler und Sven Köck verleihen jährlich neu. Bevorzugte Behandlung von allen Ordensträgern ist obligatorisch. Nicht-Ernannte erhöhen damit ihre Chancen, bei Verleihungen für die aktuelle Kampagne nicht berücksichtigt zu werden.

  9. Falls Fritz Sälzler und Sven Köck während Umzügen ermatten oder Müdigkeitserscheinungen bei diesen beiden auftreten sollten, sind alle Getränkeflaschen aus dem Wägele zu nehmen, bequeme Ruhemöglichkeiten für die beiden Ordensverteiler einzurichten und die Getränkeflaschen zu tragen.

  10. Fritz Sälzler und Sven Köck verpflichten sich, dauerhaft die o. g. Regeln zu überprüfen und für deren Einhaltung zu sorgen.

  11. Orden können sowohl noch für die abgelaufene als auch für die neue Kampagne verliehen werden.

 

Die 10 Gebote für die Fudiggl-Ordensverleihung

 

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Guggemusik Woghaislä Fudiggl e. V.